Impressum
Chiemgau Alpenverband für Tracht und Sitte e. V.
1. Gauvorstand
Thomas Hiendl
Moosener Str. 2
83236 Feldwies-Übersee
Telefon: 08642 596847
E‑Mail: info(at)chiemgau-alpenverband.de
Internet: www.chiemgau-alpenverband.de
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Thomas Hiendl, Elisabeth Tengler
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Registernummer: VR 1002
Gestaltung und Realisierung
Dominik Wierl
www.dominikwierl.com
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Mchael Huber (Anschrift wie oben)
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Recht am eigenen Bild (KunstUrhG)
gem. § 22 KunstUrhG dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.„
Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen innerhalb unseres Gauverbandes bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Vereinsmitglieder oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden.
Um den Chiemgau-Alpenverband und auch die Mitwirkenden vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich! Nachdem es für den Gauverband ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Vereinsmitglied und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Vereinsmitglieder und den anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu werden!
Sollte ein Vereinsmitglied oder ein andere Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung an info(at)chiemgau-alpenverband.de
Es werden dann die betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt!
Einer Einwilligung für die Veröffentlichung von Bildern bedarf es nach § 23/I Nr. 3 KunstUrhG nicht wenn es sich um „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“, handelt!
Unter den Begriff „ähnliche Vorgänge“ fallen auch Vereinsveranstaltungen und öffentliche Festlichkeiten!
Zukünftig ist es auch erforderlich, dass Fotografen die Bilder von Veranstaltungen selbst gefertigt haben und die auf der Homepage veröffentlicht werden sollen, schriftlich das Verwertungsrecht dem Gauverband zusprechen!