Neues aus dem Jugendbereich
von Anita Moka am 5. Mai 2021Liabe Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
aus der aktuell gültigen 12. Bayrischen Infektionsschutzverordnung ergibt sich für unsere Trachtenkinder endlich wieder die Möglichkeit mit den Kindergruppen wenigstens in kleinem Rahmen Aktiv zu werden. Wir bitten euch eindringlich eure Trachtenkinder durch diese, wenn auch nicht ideale Möglichkeit, wieder für die Trachtensache zu motivieren.
Wir hoffen auf weiter Lockerungen im Mai, dann wird’s sicher nochmal leichter zu Proben. Genaueres erfahrt ihr im Anhang.
Einen Termin für eine Jugendleitersitzung werden wir demnächst bekannt geben.
Herzliche Griaß und bleibts Gsund!
Des wünschen eich de Monika und da Christoph!
Liabe Jugendleiterinnen und Jugendleiter,
in Bezug auf Unternehmungen im freien mit Kindern bis 14 Jahren hat sich mit der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung etwas getan.
Darüber möchten wir euch heute informieren.1. Sportliche Betätigung in Kleingruppen
Aus der aktuell gültigen 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergibt sich für viele Vereine eine kleine Möglichkeit mit den Kindergruppen wieder aktiv zu werden.
Inzidenz über 100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen im Außenbereich kontaktfreie geprobt werden. Somit kann man mit den Kindern im freien tanzen oder platteln oder vielleicht andere Aktivitäten wie eine Fahrradtour machen. Voraussetzung ist, dass der oder die Jugendleiter einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen können. Die Kinder müssen dabei nicht getestet werden.
Inzidenz zwischen 50–100:
Mit Kindern bis 14 Jahren kann in Gruppen von bis zu 20 Kindern kontaktfrei im Außenbereich geprobt werden. Die Jugendleiter müssen in diesem Fall keinen negativen Test nachweisen.
2. Vollständig geimpfte Personen
Sollte einer der Jugendleiter in den Vereinen vollständig, d.h. zweimal geimpft sein, dann ist diese Person mit einer negativ getesteten gleichzustellen. Diese Gleichstellung gilt aber erst, wenn die zweite Impfung bereits vor 14 Tagen erfolgt ist. Bis dahin muss weiterhin ein negativer Test vorgewiesen werden.
3. Impfpriorisierung bei Jugendleitern
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit fallen unter die Impfpriorisierung 3. Alle, die sich über https://impfzentren.bayern/ anmelden, können „Ich arbeite in einer Schule oder Kindergarten“ den Haken bei „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ setzen.
Der Verein muss dazu dem Jugendleiter oder der Jugendleiterin seine Tätigkeit bestätigen. Eine Musterschreiben dafür findet ihr im Anhang dieser E‑Mail.
Es kann vor Ort in den Impfzentren zu Diskussionen kommen. Daher wird empfohlen, wirklich nur den Personen eine Bescheinigung auszustellen, die wirklich momentan tätig sind oder geplant bald tätig werden sollen.