Infor­ma­tio­nen aus dem Baye­ri­schen Trach­ten­ver­band mit neu­es­ten Ergänzungen

von Anita Moka am 22. April 2020

Neu­es­te Infos (1. und 2.)

1.       heu­te haben wir im Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um eine Aus­sa­ge zu Platt­ler- und Schnal­zer­pro­ben erhalten.

Auf unse­re Nach­fra­ge hin wur­de uns mit­ge­teilt, dass Schnal­zer­pro­ben und auch Platt­ler­pro­ben unter Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stän­de von 1,50m im frei­en statt­fin­den kön­nen. Aller­dings mit der Beschrän­kung der Teil­neh­mer­zahl auf 5 Per­so­nen. Für das Innen­mi­nis­te­ri­um fal­len die­se bei­den Din­ge unter die sel­be Rubrik wie kon­takt­lo­ser Ein­zel­sport. (Auch wenn die Dame zunächst über­zeugt wer­den muss­te, dass Plattln und Schnalzn durch­aus anstren­gend und folg­lich eine sport­li­che Betä­ti­gung ist.) Am bes­ten fragt ihr aber noch­mal bei eurer Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de (Kreis­freie Stadt oder Land­kreis) nach.

2.       Im Münch­ner Mer­kur stand heu­te zu lesen, dass einem Trach­ten­ver­ein ein Coro­na-Buß­geld droht, weil sich die Vor­stand­schaft zu einer Vor­stands­sit­zung getrof­fen hat. Eine sol­che ist nach wie vor lei­der nicht gestat­tet. In drin­gen­den Fäl­len und wenn ent­spre­chen­de Hygie­ne­maß­nah­men getrof­fen wer­den kön­nen, kann die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de aber eine Son­der­ge­neh­mi­gung erlas­sen. Wenn ihr euch also drin­gend tref­fen müsst und einen ent­spre­chen­den Ver­an­stal­tungs­ort habt, bei dem ihr Abstän­de ein­hal­ten könnt, dann könnt ihr den Antrag stellen.

Griaß eich,

die bestehen­den Beschrän­kun­gen im öffent­li­chen Leben stel­len die Ver­ei­ne und Ver­bän­de vor eine gro­ße Belastungsprobe.

Wie geht es wei­ter mit unse­rem Ver­eins­le­ben? Kön­nen Fes­te und Ver­eins­ver­an­stal­tun­gen gene­rell in die­sem Jahr noch statt­fin­den? Wie sieht es mit den Haupt­ver­samm­lun­gen oder Neu­wah­len aus?

Nach­dem nun auch das Okto­ber­fest abge­sagt wur­de und Groß­ver­an­stal­tun­gen gene­rell bis zum 31.August unter­sagt blei­ben, stellt sich immer wie­der die Fra­ge, was ist eine Groß­ver­an­stal­tung. Eine Fra­ge, die im Übri­gen neben den Trach­ten­ver­ei­nen auch die meis­ten ande­ren Ver­ei­ne und Ver­bän­de umtreibt.

Wir haben in den ver­gan­ge­nen Tagen immer wie­der ver­sucht Infor­ma­tio­nen oder eine Defi­ni­ti­on an die Hand zu bekom­men. Unter ande­rem haben wir uns mit den ver­schie­de­nen Aus­wir­kun­gen auch in der letz­ten Vor­stands­sit­zung des Lan­des­vor­stan­des, die wir erst­mals als Video­kon­fe­renz durch­ge­führt haben, aus­ein­an­der­ge­setzt. Letzt­lich waren wir nur halb erfolgreich.

Nach wie­der­hol­ten Ver­su­chen durch­zu­kom­men und sehr lan­gem Aus­har­ren in der War­te­schlei­fe sind wir letzt­lich durch das Coro­na-Tele­fon in der Staats­kanz­lei an das baye­ri­sche Innen­mi­nis­te­ri­um ver­wie­sen wor­den. Dort haben wir die Aus­kunft erhal­ten, dass es noch kei­ne Defi­ni­ti­on gibt. Frü­hes­tens am 4. Mai dürf­ten wir mit einer sol­chen rech­nen. Damit wird der zwei­wö­chi­ge Rhyth­mus, den Bun­des­kanz­le­rin und Minis­ter­prä­si­dent als Zeit­rah­men für neue Beschrän­kun­gen oder Erleich­te­run­gen genannt haben, ein­ge­hal­ten. Natür­lich ist die­se Aus­kunft nicht zufrie­den­stel­lend, weil sie eini­ge maß­geb­li­che Pro­ble­me nicht löst.
Wie ver­hal­te ich mich als Ver­ein, wenn ich ein Gar­ten­fest mit 100 Per­so­nen im August pla­ne? Wie sieht es aus mit Musik- und Platt­ler­pro­ben oder gar mit Preis­plattln? In der Not­be­kannt­ma­chung der Staats­re­gie­rung vom 16. April steht unter §1,Abs.1, Satz 3: „Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen kön­nen auf Antrag von der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de erteilt wer­den, soweit dies im Ein­zel­fall aus infek­ti­ons­schutz­recht­li­cher Sicht ver­tret­bar ist.“Leider haben auch die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den noch kei­ne Defi­ni­ti­on von Groß­ver­an­stal­tun­gen erhal­ten, so dass nicht damit zu rech­nen ist, dass Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen über­haupt erteilt wer­den! Wir ver­su­chen wei­ter eine kon­kre­te Aus­sa­ge zu bekom­men, damit die Ver­ei­ne bald wis­sen, wann sie ihre Tätig­keit wie­der auf­neh­men kön­nen. Ein Grad­mes­ser wird sicher­lich auch sein, wann in Sport­ver­ei­nen wie­der ein nor­ma­ler Betrieb auf­ge­nom­men wer­den kann. Wir sind im Gespräch mit zahl­rei­chen Abge­ord­ne­ten des Land­ta­ges, damit auch dort von ver­schie­de­nen Sei­ten dar­auf­hin gewirkt wird, mehr Klar­heit zu schaffen.

Ein ande­rer wich­ti­ger Punkt, der uns im Moment beschäf­tigt ist die Absa­ge der vie­len Ver­an­stal­tun­gen und Pro­ble­me, die sich für ein­zel­ne Gaue und Ver­ei­ne viel­leicht auf­tun, weil die geschlos­se­nen Ver­trä­ge (mit Fest­wir­ten, Zelt­ver­lei­hern, Kaba­ret­tis­ten und Musik­grup­pen) nicht immer leicht zu kün­di­gen sind. Wir haben des­we­gen Kon­takt mit einem Rechts­an­walt auf­ge­nom­men, der uns bei der For­mu­lie­rung von Absa­ge­schrei­ben für die­se Situa­ti­on unter­stützt. Sofern Bedarf besteht, kön­nen wir die­se Vor­la­gen dann an die Gau­ver­bän­de weitergeben.

Die Situa­ti­on ist für uns alle befremd­lich und sehr unbe­frie­di­gend. Hof­fen wir, dass wir die Pan­de­mie bald über­stan­den haben!


Für Rück­fra­gen ste­hen euch die Mit­glie­der der Lan­des­vor­stand­schaft und die Geschäfts­stel­le im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten zur Verfügung.

Tracht­le­ri­sche Griaß


Max Bertl


BTV-Oberprieler