Informationen aus dem Bayerischen Trachtenverband mit neuesten Ergänzungen
von Anita Moka am 22. April 2020Neueste Infos (1. und 2.)
1. heute haben wir im Bayerischen Innenministerium eine Aussage zu Plattler- und Schnalzerproben erhalten.
Auf unsere Nachfrage hin wurde uns mitgeteilt, dass Schnalzerproben und auch Plattlerproben unter Einhaltung der Mindestabstände von 1,50m im freien stattfinden können. Allerdings mit der Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 5 Personen. Für das Innenministerium fallen diese beiden Dinge unter die selbe Rubrik wie kontaktloser Einzelsport. (Auch wenn die Dame zunächst überzeugt werden musste, dass Plattln und Schnalzn durchaus anstrengend und folglich eine sportliche Betätigung ist.) Am besten fragt ihr aber nochmal bei eurer Kreisverwaltungsbehörde (Kreisfreie Stadt oder Landkreis) nach.
2. Im Münchner Merkur stand heute zu lesen, dass einem Trachtenverein ein Corona-Bußgeld droht, weil sich die Vorstandschaft zu einer Vorstandssitzung getroffen hat. Eine solche ist nach wie vor leider nicht gestattet. In dringenden Fällen und wenn entsprechende Hygienemaßnahmen getroffen werden können, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde aber eine Sondergenehmigung erlassen. Wenn ihr euch also dringend treffen müsst und einen entsprechenden Veranstaltungsort habt, bei dem ihr Abstände einhalten könnt, dann könnt ihr den Antrag stellen.
Griaß eich,
die bestehenden Beschränkungen im öffentlichen Leben stellen die Vereine und Verbände vor eine große Belastungsprobe.
Wie geht es weiter mit unserem Vereinsleben? Können Feste und Vereinsveranstaltungen generell in diesem Jahr noch stattfinden? Wie sieht es mit den Hauptversammlungen oder Neuwahlen aus?
Nachdem nun auch das Oktoberfest abgesagt wurde und Großveranstaltungen generell bis zum 31.August untersagt bleiben, stellt sich immer wieder die Frage, was ist eine Großveranstaltung. Eine Frage, die im Übrigen neben den Trachtenvereinen auch die meisten anderen Vereine und Verbände umtreibt.
Wir haben in den vergangenen Tagen immer wieder versucht Informationen oder eine Definition an die Hand zu bekommen. Unter anderem haben wir uns mit den verschiedenen Auswirkungen auch in der letzten Vorstandssitzung des Landesvorstandes, die wir erstmals als Videokonferenz durchgeführt haben, auseinandergesetzt. Letztlich waren wir nur halb erfolgreich.
Nach
wiederholten Versuchen durchzukommen und sehr langem Ausharren in der
Warteschleife sind wir letztlich durch das Corona-Telefon in der Staatskanzlei
an das bayerische Innenministerium verwiesen worden. Dort haben wir die
Auskunft erhalten, dass es noch keine Definition gibt. Frühestens am 4. Mai
dürften wir mit einer solchen rechnen. Damit wird der zweiwöchige Rhythmus, den
Bundeskanzlerin und Ministerpräsident als Zeitrahmen für neue Beschränkungen
oder Erleichterungen genannt haben, eingehalten. Natürlich ist diese Auskunft
nicht zufriedenstellend, weil sie einige maßgebliche Probleme nicht löst.
Wie verhalte ich mich als Verein, wenn ich ein Gartenfest mit 100 Personen im August
plane? Wie sieht es aus mit Musik- und Plattlerproben oder gar mit
Preisplattln? In der Notbekanntmachung der Staatsregierung vom 16. April steht
unter §1,Abs.1, Satz 3: „Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall
aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“Leider haben auch
die Kreisverwaltungsbehörden noch keine Definition von Großveranstaltungen
erhalten, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass Ausnahmegenehmigungen
überhaupt erteilt werden! Wir versuchen weiter eine konkrete Aussage zu
bekommen, damit die Vereine bald wissen, wann sie ihre Tätigkeit wieder
aufnehmen können. Ein Gradmesser wird sicherlich auch sein, wann in
Sportvereinen wieder ein normaler Betrieb aufgenommen werden kann. Wir sind im
Gespräch mit zahlreichen Abgeordneten des Landtages, damit auch dort von
verschiedenen Seiten daraufhin gewirkt wird, mehr Klarheit zu schaffen.
Ein anderer wichtiger Punkt, der uns im Moment beschäftigt ist die Absage der vielen Veranstaltungen und Probleme, die sich für einzelne Gaue und Vereine vielleicht auftun, weil die geschlossenen Verträge (mit Festwirten, Zeltverleihern, Kabarettisten und Musikgruppen) nicht immer leicht zu kündigen sind. Wir haben deswegen Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen, der uns bei der Formulierung von Absageschreiben für diese Situation unterstützt. Sofern Bedarf besteht, können wir diese Vorlagen dann an die Gauverbände weitergeben.
Die Situation ist für uns alle befremdlich und sehr unbefriedigend. Hoffen wir, dass wir die Pandemie bald überstanden haben!
Für Rückfragen stehen euch die Mitglieder der Landesvorstandschaft und die
Geschäftsstelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung.
Trachtlerische Griaß
Max Bertl