Neu­es aus dem Jugendbereich

von Anita Moka am 5. Mai 2021

Lia­be Jugend­lei­te­rin­nen und Jugendleiter,

aus der aktu­ell gül­ti­gen 12. Bay­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung ergibt sich für unse­re Trach­ten­kin­der end­lich wie­der die Mög­lich­keit mit den Kin­der­grup­pen wenigs­tens in klei­nem Rah­men Aktiv zu wer­den. Wir bit­ten euch ein­dring­lich eure Trach­ten­kin­der durch die­se, wenn auch nicht idea­le Mög­lich­keit, wie­der für die Trach­ten­sa­che zu motivieren.

Wir hof­fen auf wei­ter Locke­run­gen im Mai, dann wird’s sicher noch­mal leich­ter zu Pro­ben. Genaue­res erfahrt ihr im Anhang.

Einen Ter­min für eine Jugend­lei­ter­sit­zung wer­den wir dem­nächst bekannt geben.

Herz­li­che Griaß und bleibts Gsund!

Des wün­schen eich de Moni­ka und da Christoph!

Lia­be Jugend­lei­te­rin­nen und Jugendleiter,

in Bezug auf Unter­neh­mun­gen im frei­en mit Kin­dern bis 14 Jah­ren hat sich mit der neu­es­ten Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung etwas getan.
Dar­über möch­ten wir euch heu­te informieren.

1.      Sport­li­che Betä­ti­gung in Kleingruppen

Aus der aktu­ell gül­ti­gen 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ergibt sich für vie­le Ver­ei­ne eine klei­ne Mög­lich­keit mit den Kin­der­grup­pen wie­der aktiv zu werden.

Inzi­denz über 100:

Mit Kin­dern bis 14 Jah­ren kann in klei­nen Grup­pen von bis zu 5 Per­so­nen im Außen­be­reich kon­takt­freie geprobt wer­den. Somit kann man mit den Kin­dern im frei­en tan­zen oder plat­teln oder viel­leicht ande­re Akti­vi­tä­ten wie eine Fahr­rad­tour machen. Vor­aus­set­zung ist, dass der oder die Jugend­lei­ter einen nega­ti­ven Test, der nicht älter als 24 Stun­den ist, vor­wei­sen kön­nen. Die Kin­der müs­sen dabei nicht getes­tet werden.

Inzi­denz zwi­schen 50–100:

Mit Kin­dern bis 14 Jah­ren kann in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern kon­takt­frei im Außen­be­reich geprobt wer­den. Die Jugend­lei­ter müs­sen in die­sem Fall kei­nen nega­ti­ven Test nachweisen.

2.        Voll­stän­dig geimpf­te Personen

Soll­te einer der Jugend­lei­ter in den Ver­ei­nen voll­stän­dig, d.h. zwei­mal geimpft sein, dann ist die­se Per­son mit einer nega­tiv getes­te­ten gleich­zu­stel­len. Die­se Gleich­stel­lung gilt aber erst, wenn die zwei­te Imp­fung bereits vor 14 Tagen erfolgt ist. Bis dahin muss wei­ter­hin ein nega­ti­ver Test vor­ge­wie­sen werden.

3.        Impf­prio­ri­sie­rung bei Jugendleitern

Ehren­amt­li­che Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Jugend­ar­beit fal­len unter die Impf­prio­ri­sie­rung 3. Alle, die sich über https://impfzentren.bayern/ anmel­den, kön­nen „Ich arbei­te in einer Schu­le oder Kin­der­gar­ten“ den Haken bei „Ein­rich­tun­gen der Kin­der- und Jugend­hil­fe“ setzen.

Der Ver­ein muss dazu dem Jugend­lei­ter oder der Jugend­lei­te­rin sei­ne Tätig­keit bestä­ti­gen. Eine Mus­ter­schrei­ben dafür fin­det ihr im Anhang die­ser E‑Mail.

Es kann vor Ort in den Impf­zen­tren zu Dis­kus­sio­nen kom­men. Daher wird emp­foh­len, wirk­lich nur den Per­so­nen eine Beschei­ni­gung aus­zu­stel­len, die wirk­lich momen­tan tätig sind oder geplant bald tätig wer­den sollen.